Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Winterwerk, Inhaber David Winter. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung (z.B. WhatsApp/E-Mail), die Annahme eines Angebots oder eine mündliche Terminvereinbarung zustande.
§2 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Wasser & Strom: Der Kunde stellt kostenfrei einen funktionierenden Außenwasseranschluss und ggf. Strom zur Verfügung. Für Schäden durch defekte Leitungen des Kunden wird keine Haftung übernommen.
- Zugänglichkeit: Die Fläche muss zum Termin frei von beweglichen Gegenständen (Möbel, Töpfe, Deko) sein. Mehraufwand durch nötige Räumarbeiten kann in Rechnung gestellt werden.
- Hindernisse: Der Kunde muss auf empfindliche Pflanzen, instabile Untergründe oder nicht wasserdichte Bauteile (z.B. defekte Steckdosen, lockere Fassadenteile) vorab hinweisen.
§3 Leistungsausführung & Besonderheiten
- Fugenmaterial: Hochdruckreinigung kann loses oder sandiges Fugenmaterial ausspülen. Das Neu-Verfugen ist nur Leistungsinhalt, wenn es explizit gebucht wurde.
- Farbe & Optik: Durch die Entfernung von Bio-Filmen (Algen/Flechten) verändert sich die Optik. Für naturbedingte Farbunterschiede im Stein nach der Reinigung wird keine Haftung übernommen.
- Spritzwasser: Angrenzende Flächen (Wände/Fenster) werden nach der Arbeit grob abgespült. Eine professionelle Glas- oder Fassadenreinigung ist nicht Teil des Auftrags.
§4 Preise, Mindestwert & Stornierung
- Es gilt ein Mindestauftragswert von 99,00 € pro Einsatzort.
- Der finale Preis basiert auf der tatsächlichen m²-Zahl vor Ort. Weicht diese massiv von der Kundenangabe ab, wird der Preis entsprechend angepasst.
- Stornierung: Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen behält sich Winterwerk vor, eine Ausfallpauschale von 50 % des Mindestauftragswertes zu berechnen.
- Kleinunternehmer: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§5 Haftungsausschluss
- Keine Haftung für Frostschäden, Risse im Material oder Schäden an Oberflächen, die dem Wasserdruck technisch nicht standhalten können. Der Kunde bestätigt die Eignung der Fläche für Hochdruckreinigung.
- Winterwerk haftet im Rahmen der gesetzlichen Betriebshaftpflichtversicherung nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§6 Abnahme, Zahlung & Schlussbestimmungen
- Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten.
- Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig (Bar, Karte oder Überweisung nach Absprache).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist der Sitz von Winterwerk.
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