Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Winterwerk, Inhaber David Winter. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung (z.B. WhatsApp/E-Mail), die Annahme eines Angebots oder eine mündliche Terminvereinbarung zustande.

§2 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Wasser & Strom: Der Kunde stellt kostenfrei einen funktionierenden Außenwasseranschluss und ggf. Strom zur Verfügung. Für Schäden durch defekte Leitungen des Kunden wird keine Haftung übernommen.
  2. Zugänglichkeit: Die Fläche muss zum Termin frei von beweglichen Gegenständen (Möbel, Töpfe, Deko) sein. Mehraufwand durch nötige Räumarbeiten kann in Rechnung gestellt werden.
  3. Hindernisse: Der Kunde muss auf empfindliche Pflanzen, instabile Untergründe oder nicht wasserdichte Bauteile (z.B. defekte Steckdosen, lockere Fassadenteile) vorab hinweisen.

§3 Leistungsausführung & Besonderheiten

  1. Fugenmaterial: Hochdruckreinigung kann loses oder sandiges Fugenmaterial ausspülen. Das Neu-Verfugen ist nur Leistungsinhalt, wenn es explizit gebucht wurde.
  2. Farbe & Optik: Durch die Entfernung von Bio-Filmen (Algen/Flechten) verändert sich die Optik. Für naturbedingte Farbunterschiede im Stein nach der Reinigung wird keine Haftung übernommen.
  3. Spritzwasser: Angrenzende Flächen (Wände/Fenster) werden nach der Arbeit grob abgespült. Eine professionelle Glas- oder Fassadenreinigung ist nicht Teil des Auftrags.

§4 Preise, Mindestwert & Stornierung

  1. Es gilt ein Mindestauftragswert von 99,00 € pro Einsatzort.
  2. Der finale Preis basiert auf der tatsächlichen m²-Zahl vor Ort. Weicht diese massiv von der Kundenangabe ab, wird der Preis entsprechend angepasst.
  3. Stornierung: Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen behält sich Winterwerk vor, eine Ausfallpauschale von 50 % des Mindestauftragswertes zu berechnen.
  4. Kleinunternehmer: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§5 Haftungsausschluss

  1. Keine Haftung für Frostschäden, Risse im Material oder Schäden an Oberflächen, die dem Wasserdruck technisch nicht standhalten können. Der Kunde bestätigt die Eignung der Fläche für Hochdruckreinigung.
  2. Winterwerk haftet im Rahmen der gesetzlichen Betriebshaftpflichtversicherung nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

§6 Abnahme, Zahlung & Schlussbestimmungen

  1. Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten.
  2. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig (Bar, Karte oder Überweisung nach Absprache).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist der Sitz von Winterwerk.
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